Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte im Jahre 2016 fest, dass die Bemessung des Invaliditätsgrades bei Teilzeitbeschäftigten nach der sog. gemischten Methode diskriminierend sei. Der Bundesrat hat aus diesem Grund die IV-Verordnung überarbeitet.
In der Praxis stellt sich oft die Frage, wer bei einem Unfall, welche Kosten zu tragen hat. Es gibt die Berufsunfallversicherung, die Nichtberufsunfallversicherung und die private Krankenversicherung. Doch wer ist zuständig, und für welche Art der Erwerbstätigkeit?