Arbeitsrecht

Ziel unserer Beratung ist es, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Deshalb beraten wir unsere Kunden mit Weitsicht und frühzeitig, damit Konflikte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestmöglich vermieden werden können. 

Dabei setzen wir nicht auf Konfrontation, sondern auf Deeskalation. Denn bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es meist keine wirklichen Gewinner. 


Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfen und erstellen von Arbeitsverträgen auch in Bezug auf bestehende Gesamtarbeitsverträgen (GAV)
  • Beratung in Bezug auf Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen
  • Beratung zu Entlohnungs- und Personalentwicklungssystemen
  • Auflösung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen)
  • Strafrechtliche Handlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Ausarbeiten und prüfen von Arbeitszeugnissen
  • Erstellen von Konkurrenz- und Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Klären von Fragen zu Arbeitszeiten, Überzeit, Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit

 

 

"Wie gut ein Arbeitsvertrag tatsächlich ist, zeigt sich erst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung."