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27. Februar 2018
Teilzeitbeschäftigung erfreut sich seit Längerem einer wachsenden Beliebtheit. Gründe dürften wohl die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder allgemein Freizeit und Beruf sein. Aus Sicht des BVG ist es unerheblich, ob eine berufstätige Person in einer Vollzeit- oder in einer Teilbeschäftigung tätig ist, was zu einer Schlechterstellung bei der Vorsorge führen kann.